Der/die WahlleiterIn wertet die ihm/ihr zugesandten Wahlscheine aus und
gibt das Wahlergebnis im FFAM bekannt.
Die Dienstzeit beträgt ein Jahr.
Letzte Änderung nach Beschluss des FFAM: 31.1.2014
Der/die WahlleiterIn wertet die ihm/ihr zugesandten Wahlscheine aus und
gibt das Wahlergebnis im FFAM bekannt.
Die Dienstzeit beträgt ein Jahr.
Letzte Änderung nach Beschluss des FFAM: 31.1.2014